Wie werde ich selbstständig als Freier Mitarbeiter?

Folgende Dinge benötigst Du für deine Selbstständigkeit:

Steuernummer vom Finanzamt

Mit der Meldung bei deinem zuständigen Finanzamt erhältst Du eine neue Steuernummer oder die Mitteilung, dass Du auch für deine Selbstständigkeit deine bisherige Steuernummer verwenden kannst. Am einfachsten gehst Du auf www.elster.de, füllst dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und sendest diesen direkt online an dein Finanzamt. Die Info bezüglich deiner Steuernummer bekommst Du anschließend per Post.

Wichtig ist an der Stelle, dass Du bei der Frage, ob Du ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß §4 UstG erzielst, mit JA antwortest. Als Physiotherapeut/in erzielst Du in der Regel Umsätze gem. §4 Nr. 14 (Heilbehandlungen), auf die keine Umsatzsteuer anfällt.

Anders sieht es aus, wenn Du Materialien wie Öle oder Therapiegeräte verkaufst oder Wellnessbehandlungen anbietest. In dem Fall ist zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist. Wenn Du dies vorhast, sprich am besten vorher mit deinem Steuerberater.

Führst Du nur therapeutische Behandlungen auf Basis von Rezepten aus, kannst du beruhig einen Haken hinter das Thema Umsatzsteuer machen.

Meldung beim Gesundheitsamt/Meldebehörde

In einigen Regionen legen die Ämter sehr viel Wert auf diesen Punkt, in anderen Regionen haben wir bereits überraschte Gesichter gesehen, als Therapeuten sich beim Gesundheitsamt gemeldet haben um ihre Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Am Ende ist es ganz einfach, kostet kaum Zeit und Du bist auf der sicheren Seite. Ruf einfach bei deinem zuständigen Landratsamt / Kreishaus an und frag nach einem Ansprechpartner im Gesundheitsamt für die Aufnahme deiner Tätigkeit als Freier Mitarbeiter im Bereich Physiotherapie. In den meisten Fällen genügt es, wenn Du deine Berufsurkunde per E-Mail an die Behörde sendest.

Krankenversicherung

Sofern du mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt arbeitest und dein monatliches Gehalt aus der angestellten Tätigkeit höher ist als dein Gewinn aus der Selbstständigkeit, musst du keine Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Bist Du Hauptberuflich oder überwiegend als Freier Mitarbeiter tätig, solltest Du einen Beratungstermin mit deinem Versicherungsmakler oder deiner Krankenkasse machen. In dem Fall hast du verschiedene Optionen zur Verfügung. Die meisten unserer hauptberuflich selbstständigen Therapeuten bleiben „freiwillig gesetzlich versichert.

Berufshaftpflichtversicherung

Wir empfehlen Dir diesen Punkt unbedingt mit deinem Versicherungsmakler zu besprechen. Auch wenn Schadensfälle selten sind, solltest Du diesen Punkt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Kosten sind überschaubar und Du kannst sie sogar von der Steuer absetzen. Damit sind alle Sach– und Personenschäden, die während deiner Arbeit, beim Patienten zu Hause oder unterwegs im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstehen können versichert.

Berufsgenossenschaft

Wie bei der Berufshaftpflichtversicherung sind auch die Kosten für die Berufsgenossenschaft nicht sehr hoch und können von der Steuer abgesetzt werden (ca. 150-250,- pro Jahr). Informiere dich auf der Website der BG unter: https://www.bgw-online.de/ oder ruf dort einfach an. Die Telefonnummer der für dich zuständigen Bezirksverwaltung findest Du unter „Kontakt“ und der Eingabe deiner Postleitzahl.  Durch diese Versicherung bist du während deiner Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit versichert.

Deutsche Rentenversicherung

Ab einem Gewinn (nicht Umsatz) von 520 € je Monat muss du als selbständiger Physiotherapeut Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Melde dich einfach telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 19:00 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr). Die Beiträge zur Rentenversicherung senken deine Steuerlast und verbessern deine finanzielle Situation im Alter. Daher scheu dich nicht vor diesem Punkt und lass dich unverbindlich bei der DRV beraten.

Vertrag mit einer Abrechnungspraxis

Zum Schluss benötigst Du mindestens eine Praxis, mit der Du abrechnen kannst und die für dich die Rezepte bei den gesetzlichen Krankenkassen einreicht. Im Alltag hat eine Teilung des Umsatzes etabliert, bei dem die meisten Praxen 30% als Gebühr für die Abrechnung nehmen und 70% bleiben Dir für deine Arbeit. Aber Vorsicht: Neben den hohen Gebühren ist auch ständig die Unsicherheit bezüglich der Themen Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherung. Mit unserem Service von physio-freelancer.de kannst Du beide Probleme auf einmal lösen und dich voll auf deine Arbeit konzentrieren.

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